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Rechtssatz RS0049176×

Rechtssatz RS0049176

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0049176

Geschäftszahl

1Ob233/71

Entscheidungsdatum

16.09.1971

Rechtssatz

Alle physischen Personen sind parteifähig, nicht aber Tote. Ein Toter existiert nicht mehr, für ihn kann daher auch kein Abwesenheitskurator bestellt werden. Ist es jedoch wegen Uneruierbarkeit des Aufenthaltes ungewiß, ob eine physische Person noch lebt, und wurde aus diesem Grunde zur Wahrung ihrer Rechte ein Abwesenheitskurator bestellt, sind Handlungen eines Abwesenheitskurators, die vor der Todeserklärung erfolgten, gültig und werden auch nicht unwirksam, wenn der Kurand unter Zugrundelegung eines vor der Kuratorbestellung liegenden vermutlichen Todestages für tot erklärt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 233/71
    Entscheidungstext OGH 16.09.1971 1 Ob 233/71
    Veröff: SZ 44/139 = EvBl 1972/58 S 101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0049176

Dokumentnummer

JJR_19710916_OGH0002_0010OB00233_7100000_002