Rechtssatz RS0049176
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049176
Entscheidungsdatum
16.09.1971
Rechtssatz
Alle physischen Personen sind parteifähig, nicht aber Tote. Ein Toter existiert nicht mehr, für ihn kann daher auch kein Abwesenheitskurator bestellt werden. Ist es jedoch wegen Uneruierbarkeit des Aufenthaltes ungewiß, ob eine physische Person noch lebt, und wurde aus diesem Grunde zur Wahrung ihrer Rechte ein Abwesenheitskurator bestellt, sind Handlungen eines Abwesenheitskurators, die vor der Todeserklärung erfolgten, gültig und werden auch nicht unwirksam, wenn der Kurand unter Zugrundelegung eines vor der Kuratorbestellung liegenden vermutlichen Todestages für tot erklärt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0049176
Dokumentnummer
JJR_19710916_OGH0002_0010OB00233_7100000_002