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Rechtssatz RS0049190×

Rechtssatz RS0049190

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0049190

Geschäftszahl

4Ob579/76

Entscheidungsdatum

21.09.1976

Rechtssatz

Für die Erteilung der Prozeßermächtigung (oder eines Prozeßführungsauftrages) ist maßgebend, ob und welcher Vorteil im Falle des Prozeßerfolges erreicht wird, ob und welche Aussichten bestehen, diesen Erfolg im Prozeß tatsächlich zu erzielen und ob auch andere, leichtere oder sonst zweckmäßigere Wege zur Erreichung des angestrebten Zieles zur Verfügung stehen. Das Gericht ist verpflichtet, sich über den für die Prozeßführung bedeutsamen Sachverhalt einen Überblick zu verschaffen, allerdings nur soweit dies mit den Mitteln des AußstrVerf möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 579/76
    Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 579/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0049190

Dokumentnummer

JJR_19760921_OGH0002_0040OB00579_7600000_001