Rechtssatz RS0049235
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049235
Entscheidungsdatum
24.02.1981
Rechtssatz
Kann bei einer Aufkündigung trotz zeitgerechter Anbringung die Zustellung nicht mehr rechtzeitig bewirkt werden, so würden die dem Bestandgeber zustehenden Kündigungsrechte in ihrem Gang trotz Bekanntheit des Aufenthaltsortes des Bestandnehmers gehemmt, zumal unter Hemmung von Rechtsansprüchen grundsätzlich auch deren nicht rechtzeitige Durchsetzbarkeit gegen den Abwesenden ohne die Bestellung eines Abwesenheitskurators zu verstehen ist. Dennoch aber keine Kuratorbestellung, wenn die Zustellung "ohne weiters möglich" ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0049235
Dokumentnummer
JJR_19810224_OGH0002_0050OB00534_8100000_002