Rechtssatz RS0049291
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049291
Geschäftszahl
6Ob832/81; 7Ob234/01i
Entscheidungsdatum
09.10.2002
Rechtssatz
Die rechtliche Beziehung zwischen der Stiftung und dem durch sie begünstigten Personenkreis ist durch den stiftungsbehördlich genehmigten Stiftbrief (das Statut) bestimmt. Danach etwa bestehende verwaltungsrechtliche oder bürgerlich - rechtliche Ansprüche (in der Bedeutung von subjektiven Rechten) von Einzelpersonen oder Personengesamtheiten erfahren dadurch keine inhaltliche Änderung, daß sie statt durch eigenes Handeln der Anspruchswerber oder durch einen von ihnen gewillkürten Vertreter durch einen gerichtlich bestellten gesetzlichen Vertreter verfolgt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0049291
Dokumentnummer
JJR_19811216_OGH0002_0060OB00832_8100000_003