Rechtssatz RS0049537
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049537
Entscheidungsdatum
22.11.1977
Norm
EGVG ArtVIII Abs1 litd
WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz
Für das "Anbieten" zur Übernahme der im Art VIII Abs 1 lit d EGVG genannten Tätigkeiten ist wesentlich, daß allfällige Interessenten gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme solcher Tätigkeiten zum Ausdruck gebracht wird; auf die Art, wie dies geschieht, kommt es nicht an.Für das "Anbieten" zur Übernahme der im Artikel römisch acht, Absatz eins, Litera d, EGVG genannten Tätigkeiten ist wesentlich, daß allfällige Interessenten gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme solcher Tätigkeiten zum Ausdruck gebracht wird; auf die Art, wie dies geschieht, kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0049537
Dokumentnummer
JJR_19771122_OGH0002_0040OB00393_7700000_002