Rechtssatz RS0049624
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049624
Entscheidungsdatum
14.12.1983
Norm
AllgGAG §7 Abs1 Z2
Sbg FLG 1973 §38 Abs2
Rechtssatz
Wenn § 38 Abs 2 Sbg FLG angeordnet, daß bei den Stammsitzliegenschaften die damit verbundene Mitgliedschaft an einer Agrargemeinschaft ersichtlich zu machen ist, handelt es sich hier um eine sogenannte Ersichtlichmachung im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG, wonach das Gutsbestandsblatt die mit dem Eigentumsrecht an dem Grundbuchskörper oder an einem Teil desselben verbundenen dinglichen Rechte anzugeben hat.Wenn Paragraph 38, Absatz 2, Sbg FLG angeordnet, daß bei den Stammsitzliegenschaften die damit verbundene Mitgliedschaft an einer Agrargemeinschaft ersichtlich zu machen ist, handelt es sich hier um eine sogenannte Ersichtlichmachung im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, AllgGAG, wonach das Gutsbestandsblatt die mit dem Eigentumsrecht an dem Grundbuchskörper oder an einem Teil desselben verbundenen dinglichen Rechte anzugeben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049624
Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0030OB00551_8300000_001