Rechtssatz RS0049666
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049666
Entscheidungsdatum
09.01.1990
Rechtssatz
§ 25 Abs 1 AllgGAG hatte seinen Vorläufer im § 25 der Anlegungsgesetze 1874. Bei der Redaktion des AllgGAG wurde das im § 25 der Anlegungsgesetze 1874 verwendete Wort "faktische" (der letzte faktische Besitz) durch das Wort "tatsächliche" (der letzte tatsächliche Besitz) ersetzt. Zur Zeit der Erlassung der Anlegungsgesetze 1874 war es vielfach üblich, dem sogenannten Tabularbesitz (bücherlichen Besitz, Buchbesitz) den sogenannten Naturalbesitz (faktischen Besitz, physischen Besitz) gegenüberzustellen; in diesem Sinne ist der Begriff "tatsächlicher Besitz" aufzufassen, wobei von diesem Begriff sowohl der Sachbesitz als auch der Rechtsbesitz umfaßt wird.Paragraph 25, Absatz eins, AllgGAG hatte seinen Vorläufer im Paragraph 25, der Anlegungsgesetze 1874. Bei der Redaktion des AllgGAG wurde das im Paragraph 25, der Anlegungsgesetze 1874 verwendete Wort "faktische" (der letzte faktische Besitz) durch das Wort "tatsächliche" (der letzte tatsächliche Besitz) ersetzt. Zur Zeit der Erlassung der Anlegungsgesetze 1874 war es vielfach üblich, dem sogenannten Tabularbesitz (bücherlichen Besitz, Buchbesitz) den sogenannten Naturalbesitz (faktischen Besitz, physischen Besitz) gegenüberzustellen; in diesem Sinne ist der Begriff "tatsächlicher Besitz" aufzufassen, wobei von diesem Begriff sowohl der Sachbesitz als auch der Rechtsbesitz umfaßt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049666
Dokumentnummer
JJR_19900109_OGH0002_0050OB00125_8900000_002