Rechtssatz RS0049806
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049806
Entscheidungsdatum
14.07.1972
Rechtssatz
Das Leichenwesen und Bestattungswesen und im Rahmen desselben, die Friedhofsverwaltung wird auf Grund des Wr Leichen - und BestattungsG vom 16.10.1970, LGBl 1970/31, das auch Verwaltungsstrafdrohungen enthält und durch das sich die Gemeinde Wien faktisch Monopolstellung verschafft, im wesentlichen nicht als Privatwirtschaftsverwaltung, sondern als Hoheitsverwaltung ausgeübt. Der letzteren ist insbesondere auch die Vergabe von Grabstellen zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0049806
Dokumentnummer
JJR_19720714_OGH0002_0120OS00093_7200000_001