Rechtssatz RS0050011
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050011
Geschäftszahl
1Ob12/77; 1Ob77/97y
Entscheidungsdatum
15.07.1997
Rechtssatz
Äußerungen, (Absichtserklärungen) des Bürgermeisters einer Gemeinde, eine Baubewilligung zu erteilen, die außerhalb eines noch gar nicht anhängig gemachten Baubewilligungsverfahrens gefallen sein sollen, stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der ihm als Bürgermeister und Baubehörde erster Instanz obliegenden Vollzugstätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050011
Dokumentnummer
JJR_19770525_OGH0002_0010OB00012_7700000_001