Rechtssatz RS0050084
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050084
Geschäftszahl
1Ob7/75; 8Ob135/83
Entscheidungsdatum
24.11.1983
Rechtssatz
Bewilligung von den Verkehr beeinträchtigenden Straßenbauarbeiten:
Die hiebei in Betracht kommenden Organhandlungen fielen in den Bereich von Tätigkeiten, die mit Befehlsgewalt und Zwangsgewalt ausgestattet sind (vgl SZ 45/134; SZ 43/167 ua) und geschehen daher in Vollziehung der Gesetze (§ 1 AHG).Die hiebei in Betracht kommenden Organhandlungen fielen in den Bereich von Tätigkeiten, die mit Befehlsgewalt und Zwangsgewalt ausgestattet sind vergleiche SZ 45/134; SZ 43/167 ua) und geschehen daher in Vollziehung der Gesetze (Paragraph eins, AHG).
Entscheidungstexte
- 1 Ob 7/75
Entscheidungstext OGH 19.03.1975 1 Ob 7/75
Veröff: SZ 48/29
- 8 Ob 135/83
Entscheidungstext OGH 24.11.1983 8 Ob 135/83
Beisatz: Die Tätigkeit des auf der Grundlage dieser Hoheitsakte mit der bloßen Ausführung betrauten Bauunternehmers bzw der von ihr hiezu verwendeten Personen gehört jedoch gleichgültig, ob diese in unrichtiger Befolgung der Anordnungen oder im Rahmen eigenen Entscheidungsspielraumes erfolgte, zur Privatwirtschaftsverwaltung. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0050084
Dokumentnummer
JJR_19750319_OGH0002_0010OB00007_7500000_005