Rechtssatz RS0050115
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050115
Entscheidungsdatum
10.05.1991
Rechtssatz
Kreditzahlungen des Unterhaltsverpflichteten für Sanierungskosten des ihm im Rahmen der Scheidung zugesprochenen Hauses schmälern die Unterhaltsbemessung auch dann nicht, wenn er (derzeit nur mit obligatorischer Wirkung) verpflichtet ist, das Haus irgendwann einmal, spätestens von Todes wegen, dem Unterhaltsberechtigten zukommen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050115
Dokumentnummer
JJR_19910510_OGH0002_0070OB00531_9500000_001