Rechtssatz RS0050153
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050153
Entscheidungsdatum
04.03.1987
Rechtssatz
Auch das in Zusammenhang mit einem im öffentlichen Recht vorgezeichneten Verwaltungsakt stehende Verwaltungshandeln eines Organes des Rechtsträgers ist der Hoheitsverwaltung zuzurechnen. Diese Zurechnung erstreckt sich auch auf alle den hoheitlichen Akt vorbereitenden Maßnahmen wie die Auswahl unter Bewerbern, die Verhandlungen mit diesen und die Antragstellung an die für den Verwaltungsakt zuständige Behörde und damit auf alle Handlungen, die - hätte die Bestellung mittels Vertrages zu erfolgen - dem vorvertraglichen Raum zuzurechnen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050153
Dokumentnummer
JJR_19870304_OGH0002_0010OB00003_8700000_002