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Rechtssatz RS0050354

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0050354

Geschäftszahl

1Ob597/94

Entscheidungsdatum

29.08.1994

Norm

ApothekenG §12 ff

Rechtssatz

Konzessionierte öffentliche Apotheken bestehen aus zwei Komponenten:

Einer Konzession, die ihre Grundlage im öffentlichen Recht hat, nach Paragraph 9, Absatz eins, ApG Bedingung für den Apothekenbetrieb und, wie sich aus Paragraph 12, Absatz eins, ApG ergibt, im Unterschied zu einer Realgerechtsame ein persönliches Betriebsrecht, das nicht auf andere übertragen werden kann, ist, sieht ein Apothekenunternehmen gegenüber, das nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, eine spezifischen Verkehrswert aufweist und grundsätzlich (auch) durch zivilrechtliches Rechtsgeschäft unter Lebenden übertragen werden kann.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 597/94
    Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 597/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050354

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009

Dokumentnummer

JJR_19940829_OGH0002_0010OB00597_9400000_006