Rechtssatz RS0050364
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050364
Entscheidungsdatum
29.08.1994
Rechtssatz
Die Zurücklegung einer rechtskräftig erteilten Konzession unter gleichzeitiger Verleihung derselben an den Rechtsnachfolger des scheidenden Konzessionärs fällt, gleichgültig, ob der Apothekerbetrieb bereits aufgenommen wurde, nicht unter die in § 16 Abs 1 ApG verfügte Beschränkung der Übertragbarkeit einer Apotheke.Die Zurücklegung einer rechtskräftig erteilten Konzession unter gleichzeitiger Verleihung derselben an den Rechtsnachfolger des scheidenden Konzessionärs fällt, gleichgültig, ob der Apothekerbetrieb bereits aufgenommen wurde, nicht unter die in Paragraph 16, Absatz eins, ApG verfügte Beschränkung der Übertragbarkeit einer Apotheke.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050364
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009
Dokumentnummer
JJR_19940829_OGH0002_0010OB00597_9400000_008