Rechtssatz RS0050477
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050477
Geschäftszahl
1Ob201/70; 4Ob14/75; 1Ob687/79 (1Ob688/79)
Entscheidungsdatum
29.08.1979
Rechtssatz
Aus der Tatsache einer Darlehenszuzählung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses allein wird ein innerer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis noch nicht sichtbar. Nur wenn festgestellt ist, daß die Darlehenshingabe ihre Wurzel im bestehenden Arbeitsverhältnis hatte, ist eine beim ordentlichen Gericht eingebrachte Klage auf Rückzahlung dieses Darlehens wegen sachlicher Unzuständigkeit des ordentlichen Gerichtes und Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 201/70
Entscheidungstext OGH 24.09.1970 1 Ob 201/70
Veröff: Arb 8801
- 4 Ob 14/75
Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 14/75
Veröff: Arb 9343
- 1 Ob 687/79
Entscheidungstext OGH 29.08.1979 1 Ob 687/79
Veröff: Arb 9806
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0050477
Dokumentnummer
JJR_19700924_OGH0002_0010OB00201_7000000_001