Rechtssatz RS0050517
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050517
Geschäftszahl
1Ob177/65; 7Ob8/70
Entscheidungsdatum
21.01.1970
Rechtssatz
Die Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nach vorausgegangenem mündlichen Vertragsabschluß ist für sich allein und unter Abstellung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung anfechtbar. Kriterien der "Benachteiligungsabsicht" beim Doppelverkauf einer Liegenschaft (unter Bedachtnahme auf §§ 430, 440 ABGB).Die Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nach vorausgegangenem mündlichen Vertragsabschluß ist für sich allein und unter Abstellung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung anfechtbar. Kriterien der "Benachteiligungsabsicht" beim Doppelverkauf einer Liegenschaft (unter Bedachtnahme auf Paragraphen 430, 440, ABGB).
Entscheidungstexte
- 1 Ob 177/65
Entscheidungstext OGH 09.12.1965 1 Ob 177/65
Veröff: SZ 38/210 = EvBl 1966/100 S 130
- 7 Ob 8/70
Entscheidungstext OGH 21.01.1970 7 Ob 8/70
nur: Die Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nach vorausgegangenem mündlichen Vertragsabschluß ist für sich allein und unter Abstellung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung anfechtbar. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0050517
Dokumentnummer
JJR_19651209_OGH0002_0010OB00177_6500000_001