Rechtssatz RS0050537
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050537
Entscheidungsdatum
18.10.1979
Rechtssatz
Die Anfechtungsklage hat nur insoferne subsidiären Charakter, als sie nur unter der Voraussetzung des § 8 AnfO erhoben werden kann. Der subsidiäre Charakter hängt aber nicht davon ab, daß etwa unter anderem sachlichen Gesichtspunkten gegen den Anfechtungsgegner ein selbständiger Anspruch erhoben werden könnte.Die Anfechtungsklage hat nur insoferne subsidiären Charakter, als sie nur unter der Voraussetzung des Paragraph 8, AnfO erhoben werden kann. Der subsidiäre Charakter hängt aber nicht davon ab, daß etwa unter anderem sachlichen Gesichtspunkten gegen den Anfechtungsgegner ein selbständiger Anspruch erhoben werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050537
Dokumentnummer
JJR_19791018_OGH0002_0070OB00765_7900000_002