Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0050760×

Rechtssatz RS0050760

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0050760

Geschäftszahl

6Ob617/79

Entscheidungsdatum

17.10.1979

Rechtssatz

Wenn der Schuldner seine Liegenschaft in einer wegen der bevorstehenden Zwangsversteigerung als ungünstig angesehenen Lage nach seiner subjektiven Vorstellung sechs Prozent (vier Prozent) unter dem Wert an einen nahen Angehörigen veräußerte, ist eine beabsichtigte Freigiebigkeit nicht anzunehmen. Aus dieser subjektiven Wertung der Vertragsteile ist die Annahme eines gemischten Geschäftes auszuschließen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 617/79
    Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 617/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050760

Dokumentnummer

JJR_19791017_OGH0002_0060OB00617_7900000_004