Rechtssatz RS0050796
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050796
Entscheidungsdatum
26.01.1976
Rechtssatz
Keine Arbeitnehmerähnlichkeit einer Person, die weisungsfrei und zeitlich ungebunden nur einen verhältnismäßig geringen Anteil ihrer Freizeit neben einem hauptberuflichen Arbeitsverhältnis für eine zu ihrem Gesamterwerbseinkommen unbedeutende Tätigkeit aufwendet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0050796
Dokumentnummer
JJR_19760126_OGH0002_0050OB00259_7500000_001