Rechtssatz RS0051004
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051004
Entscheidungsdatum
10.10.1990
Rechtssatz
Grundsätzlich kann auch die Nichtigkeit der Berufung des Wahlvorstandes nur im Rahmen der Bekämpfung der Betriebsratswahl wegen Nichtigkeit geltend gemacht werden. (§ 48 ASGG).Grundsätzlich kann auch die Nichtigkeit der Berufung des Wahlvorstandes nur im Rahmen der Bekämpfung der Betriebsratswahl wegen Nichtigkeit geltend gemacht werden. (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051004
Dokumentnummer
JJR_19901010_OGH0002_009OBA00223_9000000_001