Rechtssatz RS0051137
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051137
Entscheidungsdatum
24.04.1991
Rechtssatz
Durch einen Einsatz bei einer Bundesdienststelle im Rahmen eines AMFG - Trainings wird eine Dienstvertrag nicht begründet. Auch bei einer wiederholten Verlängerung der praktischen Berufsvorbereitung findet § 4 Abs 4 VBG keine Anwendung (§ 48 ASGG).Durch einen Einsatz bei einer Bundesdienststelle im Rahmen eines AMFG - Trainings wird eine Dienstvertrag nicht begründet. Auch bei einer wiederholten Verlängerung der praktischen Berufsvorbereitung findet Paragraph 4, Absatz 4, VBG keine Anwendung (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Arbeitsvertrag
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0051137
Dokumentnummer
JJR_19910424_OGH0002_009OBA00069_9100000_002