Rechtssatz RS0051141
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051141
Entscheidungsdatum
24.02.1987
Rechtssatz
Auch wenn über die Richtlinien für die Vergabe von Werkswohnungen der Abschluß einer eigenen Betriebsvereinbarung zulässig ist (§ 97 Abs 1 Z 7 ArbVG), ändert dies nichts daran, daß Werkswohnungen nach wie vor im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung vergeben werden können.Auch wenn über die Richtlinien für die Vergabe von Werkswohnungen der Abschluß einer eigenen Betriebsvereinbarung zulässig ist (Paragraph 97, Absatz eins, Ziffer 7, ArbVG), ändert dies nichts daran, daß Werkswohnungen nach wie vor im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung vergeben werden können.
Entscheidungstexte
- 14 ObA 5/87
Entscheidungstext OGH 24.02.1987 14 ObA 5/87
Veröff: RdW 1987,236 = ZAS 1988,172 (Stöhr - Kohlmaier) = WBl 1987,217 = Arb 10609 = DRdA 1989,201 (Ch Klein)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051141
Dokumentnummer
JJR_19870224_OGH0002_014OBA00005_8700000_006