Rechtssatz RS0051148
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051148
Entscheidungsdatum
15.09.1981
Rechtssatz
Wesentlich ist das Vorliegen eines geschlossenen Aufgabenkreises oder besonderer Erzeugungsaufgaben, die es dauernd zu erfüllen gilt. Daß bestimmte administrative, kaufmännische oder wirtschaftliche Agenden getrennt vom Betrieb in einer Zentrale für eine Reihe von Betrieben geführt werden, beeinträchtigt die organisatorische Einheitlichkeit noch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0051148
Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0040OB00036_8100000_003