Rechtssatz RS0051466
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051466
Entscheidungsdatum
22.10.1968
Rechtssatz
Ein vertraglich begründeter Anspruch auf Herausgabe einer Sache zur Wiederbegründung eines - erloschenen - Retentionsrechtes wird durch die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens gemäß § 14 Abs 1 AO in eine Geldforderung umgewandelt.Ein vertraglich begründeter Anspruch auf Herausgabe einer Sache zur Wiederbegründung eines - erloschenen - Retentionsrechtes wird durch die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens gemäß Paragraph 14, Absatz eins, AO in eine Geldforderung umgewandelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0051466
Dokumentnummer
JJR_19681022_OGH0002_0040OB00556_6800000_001