Rechtssatz RS0051511
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051511
Entscheidungsdatum
06.04.2005
Rechtssatz
Die Erlaubtheit der Überstundenleistung ist keine Voraussetzung der Vergütungspflicht. Die Parteien des Arbeitsvertrages können daher auch vereinbaren, dass für den Fall der Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit fünfzig Überstunden monatlich mit dem Pauschale abgegolten sein sollen. (§ 48 ASGG).Die Erlaubtheit der Überstundenleistung ist keine Voraussetzung der Vergütungspflicht. Die Parteien des Arbeitsvertrages können daher auch vereinbaren, dass für den Fall der Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit fünfzig Überstunden monatlich mit dem Pauschale abgegolten sein sollen. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
- 9 ObA 65/95
Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 ObA 65/95
- 9 ObA 71/04p
Entscheidungstext OGH 06.04.2005 9 ObA 71/04p
nur: Die Erlaubtheit der Überstundenleistung ist keine Voraussetzung der Vergütungspflicht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051511
Dokumentnummer
JJR_19950510_OGH0002_009OBA00065_9500000_001