Rechtssatz RS0051532
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051532
Entscheidungsdatum
10.11.1994
Rechtssatz
Bei der Frage, ob die Arbeitnehmerin nach vertragsrechtlichen Grundsätzen überhaupt wirksam gekündigt worden ist, handelt es sich nicht um eine Prozeßvoraussetzung, über die in Beschlußform zu entscheiden und im Verneinungsfall die Klage zurückzuweisen wäre, sondern um eine Vorfrage, die im Verneinungsfall zur Abweisung in Urteilsform führen muß. (§ 48 ASGG)Bei der Frage, ob die Arbeitnehmerin nach vertragsrechtlichen Grundsätzen überhaupt wirksam gekündigt worden ist, handelt es sich nicht um eine Prozeßvoraussetzung, über die in Beschlußform zu entscheiden und im Verneinungsfall die Klage zurückzuweisen wäre, sondern um eine Vorfrage, die im Verneinungsfall zur Abweisung in Urteilsform führen muß. (Paragraph 48, ASGG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051532
Dokumentnummer
JJR_19941110_OGH0002_008OBA00317_9400000_001