Rechtssatz RS0051622
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051622
Geschäftszahl
4Ob356/83; 4Ob360/84
Entscheidungsdatum
11.09.1984
Rechtssatz
Der ausdrückliche Hinweis auf die mit der Herstellung der hier angepriesenen fixen und abnehmbare Zahnersätze notwendig verbundenen "zahnärztlichen Leistungen", auf "sonstige medizinische Leistungen" (wie Extraktionen, Füllungen, Wurzelbehandlungen und Röntgenaufnahmen) sowie darauf, daß alle diese Behandlungen "zu besonders günstigen Preisen" - welche gleichzeitig im einzelnen angeführt werden - in der Zahnabteilung des Kurzentrums durchgeführt würden, welche "von vier qualifizierten Ärzten unter der Leitung der Chefärztin geführt" werde, ist nichts anderes als eine massive Werbung für die von den Ärzten des Zahnambulatoriums bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angewendeten Behandlungsmethoden und Heilbehelfe. - "Zahnambulatorium Margareteninsel".
Entscheidungstexte
- 4 Ob 356/83
Entscheidungstext OGH 14.06.1983 4 Ob 356/83
Veröff: SZ 56/91 = ÖBl 1983,138
- 4 Ob 360/84
Entscheidungstext OGH 11.09.1984 4 Ob 360/84
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051622
Dokumentnummer
JJR_19830614_OGH0002_0040OB00356_8300000_002