Rechtssatz RS0051939
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051939
Entscheidungsdatum
28.06.1983
Rechtssatz
Eine finanzielle Abgeltung der für den Arbeitgeber mit der Verkürzung der Mindestnachtruhezeit eintretenden Erschwernis - etwa dadurch, daß die nach Dienstantritt am nächsten Morgen geleisteten ersten Stunden als "Nachtdienststunden" zu werten sind - ist im AZG nicht vorgesehen.
Schlagworte
SW: Arbeitsantritt, Nachtarbeitsstunden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051939
Dokumentnummer
JJR_19830628_OGH0002_0040OB00066_8300000_004