Rechtssatz RS0051979
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051979
Entscheidungsdatum
28.10.1986
Rechtssatz
Ist eine schlechte finanzielle Lage des Betriebes die Ursache für Personaleinschränkungen, so ist zu prüfen, ob es nicht dem Arbeitgeber, wenn der Auftragsstand genügend ist, rechtlich und auch vom betriebliche Standpunkt aus möglich ist, eine erforderliche Kostensenkung, zB durch Einschränkung besonders hoher Gehälter oder durch Ausschüttung geringerer Dividenden, herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0051979
Dokumentnummer
JJR_19861028_OGH0002_0020OB00554_8600000_010