Rechtssatz RS0052040
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052040
Geschäftszahl
3Ob14/79; 3Ob93/82
Entscheidungsdatum
15.09.1982
Rechtssatz
Der auf ein gemäß § 12 Abs 1 AO erloschenes Absonderungsrecht entfallende Erlös einer vor oder nach der Konkurseröffnung durchgeführten Verwertung fällt in die Konkursmasse. Er ist in diese ohne Anmelden von amtswegen einzubeziehen.Der auf ein gemäß Paragraph 12, Absatz eins, AO erloschenes Absonderungsrecht entfallende Erlös einer vor oder nach der Konkurseröffnung durchgeführten Verwertung fällt in die Konkursmasse. Er ist in diese ohne Anmelden von amtswegen einzubeziehen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 14/79
Entscheidungstext OGH 14.02.1979 3 Ob 14/79
Veröff: EvBl 1979/141 S 399
- 3 Ob 93/82
Entscheidungstext OGH 15.09.1982 3 Ob 93/82
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0052040
Dokumentnummer
JJR_19790214_OGH0002_0030OB00014_7900000_003