Rechtssatz RS0052180
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052180
Entscheidungsdatum
09.05.1994
Rechtssatz
Unter Personenstandssachen sind nur Angelegenheiten wie etwa Nichtigkeitsklagen, Eheaufhebungsklagen und Ehescheidungsklagen, bei Kindern die Feststellung der Vaterschaft und die Feststellung oder Bestreitung der ehelichen Geburt zu verstehen. Die Einweisung eines Kindes in Pflege und Erziehung eines Elternteiles samt der damit verbundenen Besuchsrechtsregelung zugunsten des anderen Elternteiles stellt jedenfalls ausschließlich eine Pflegschaftssache (im Sinn der AHR) dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052180
Dokumentnummer
JJR_19940509_OGH0002_006BKD00001_9300000_002