Rechtssatz RS0052411
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052411
Entscheidungsdatum
22.12.1981
Rechtssatz
Durch die in § 60 Abs 1 stmk BauO geforderte Unterfertigung der Baupläne wird deren Herkunft und zugleich das Einverständnis der an der Bauführung beteiligten Personen klargestellt.Durch die in Paragraph 60, Absatz eins, stmk BauO geforderte Unterfertigung der Baupläne wird deren Herkunft und zugleich das Einverständnis der an der Bauführung beteiligten Personen klargestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0052411
Dokumentnummer
JJR_19811222_OGH0002_0050OB00047_8100000_001