Rechtssatz RS0052427
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052427
Entscheidungsdatum
12.11.1985
Rechtssatz
Ebenso wie die Frage, ob ein ("vorweggenommener") Saisonschlußverkauf angekündigt wird, ist auch die Frage, ob ein dem AusvG unterliegender "Sonderverkauf" angekündigt wird, nach dem Gesamteindruck des flüchtigen Durchschnittsinteressenten und der Auffassung eines nicht ganz unbeträchtlichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise zu beurteilen. Dabei ist auch hier die gesamte Aufmachung und Gestaltung der angekündigten Verkaufsveranstaltung zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 390/85
Entscheidungstext OGH 12.11.1985 4 Ob 390/85
Veröff: MR 1986,28 = ÖBl 1986,49
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0052427
Dokumentnummer
JJR_19851112_OGH0002_0040OB00390_8500000_006