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Rechtssatz RS0052833

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0052833

Geschäftszahl

4Ob97/84

Entscheidungsdatum

01.10.1985

Rechtssatz

Aus der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, beim Zustandekommen eines Lehrvertrages (rückwirkend) auch für die Dauer der Unterrichtszeit an der Berufsschule die Lehrlingsentschädigung fortzuzahlen (Paragraph 17, Absatz 3, BAG), kann keineswegs abgeleitet werden, daß er eine solche Zahlungspflicht auch für den Fall übernommen hat, daß die von ihm gesetzte Bedingung nicht eintreten und es daher bei einem "normalen Arbeitsverhältnis bleiben sollte.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 97/84
    Entscheidungstext OGH 01.10.1985 4 Ob 97/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0052833

Dokumentnummer

JJR_19851001_OGH0002_0040OB00097_8400000_001