Rechtssatz RS0052881
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052881
Entscheidungsdatum
19.04.1989
Rechtssatz
Die auf den Betriebsleiter bezogene Äußerung gegenüber dem Meister "wo ist dieser charakterlose Mensch", ist eine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG, insbesondere, wenn sie zusammen mit anderen Handlungen,die bezweckten, diesen vor den herumstehenden Arbeitnehmern herabzusetzen, geeignet ist, eine schwerwiegende Störung des persönlichen Kontaktes zwischen Betriebsinhaber und Betriebsratsmitglied herbeizuführen.Die auf den Betriebsleiter bezogene Äußerung gegenüber dem Meister "wo ist dieser charakterlose Mensch", ist eine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des Paragraph 122, Absatz eins, Ziffer 5, ArbVG, insbesondere, wenn sie zusammen mit anderen Handlungen,die bezweckten, diesen vor den herumstehenden Arbeitnehmern herabzusetzen, geeignet ist, eine schwerwiegende Störung des persönlichen Kontaktes zwischen Betriebsinhaber und Betriebsratsmitglied herbeizuführen.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 285/88
Entscheidungstext OGH 14.12.1988 9 ObA 285/88
- 9 ObA 79/89
Entscheidungstext OGH 19.04.1989 9 ObA 79/89
Auch; Beisatz: § 48 ASGG. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052881
Dokumentnummer
JJR_19881214_OGH0002_009OBA00285_8800000_002