Rechtssatz RS0052978
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052978
Entscheidungsdatum
28.08.1991
Rechtssatz
Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage müßte die in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Regelung der Personalvertretung im Bereich der ÖBB im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B - VG), soweit nicht in diesem Bereich besondere Verhältnisse bestehen, mit den Bestimmungen des PVG übereinstimmen (208 BlgNr 11 GP, 15). ein solches Gesetz steht aber noch aus; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten es derzeit nicht ohne weiteres ersetzen. (§ 48 ASGG).Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage müßte die in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Regelung der Personalvertretung im Bereich der ÖBB im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 7, B - VG), soweit nicht in diesem Bereich besondere Verhältnisse bestehen, mit den Bestimmungen des PVG übereinstimmen (208 BlgNr 11 GP, 15). ein solches Gesetz steht aber noch aus; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten es derzeit nicht ohne weiteres ersetzen. (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0052978
Dokumentnummer
JJR_19910828_OGH0002_009OBA00107_9100000_002