Rechtssatz RS0053044
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053044
Entscheidungsdatum
18.08.1995
Rechtssatz
Die der Arbeitnehmerin mit Dienstvertrag überbundene Verpflichtung, bei Verzicht auf ihre Dienstleistungen das ihr auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug unverzüglich zurückzustellen, verstößt nicht gegen die guten Sitten. (§ 48 ASGG).Die der Arbeitnehmerin mit Dienstvertrag überbundene Verpflichtung, bei Verzicht auf ihre Dienstleistungen das ihr auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug unverzüglich zurückzustellen, verstößt nicht gegen die guten Sitten. (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Arbeitsvertrag, Arbeitsleistung, Arbeitsfahrzeug
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053044
Dokumentnummer
JJR_19950818_OGH0002_008OBA00259_9500000_001