Rechtssatz RS0053148
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053148
Entscheidungsdatum
24.03.1977
Rechtssatz
Die wegen des Diebstahls eines Fahrzeuges bewilligte Auslieferung erfaßt auch dessen eine rechtliche Einheit bildendes Zubehör, nicht aber auch andere Gegenstände, die ohne Zubehörseigenschaft sich in dem Fahrzeug befunden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053148
Dokumentnummer
JJR_19770324_OGH0002_0130OS00002_7700000_001