Rechtssatz RS0053405
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053405
Entscheidungsdatum
24.03.1992
Rechtssatz
Gegen eine Pauschalanrechnung von Einkünften aus der Übergabe landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe unabhängig von der Vereinbarung eines Ausgedinges bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes des Art 7 B-VG.Gegen eine Pauschalanrechnung von Einkünften aus der Übergabe landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe unabhängig von der Vereinbarung eines Ausgedinges bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes des Artikel 7, B-VG.
Mit Erk des VfGH vom 10.12.1993, G 60/92 ua Antrag abgewiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0053405
Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_010OBS00373_9100000_001