Rechtssatz RS0053541
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053541
Entscheidungsdatum
20.12.1977
Rechtssatz
Das Recht des Verfahrens vor dem gesetzlichen Richter besagt nicht, daß einem Richter nicht andere Aufgaben als bisher übertragen werden dürfen, sondern daß die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit der Gerichte nicht im Einzelfall durch eine Verfügung der Organe der Regierung abgeändert werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053541
Dokumentnummer
JJR_19771220_OGH0002_0040OB00122_7700000_006