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Rechtssatz RS0053599

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0053599

Geschäftszahl

5Ob630/80

Entscheidungsdatum

21.10.1980

Rechtssatz

Wenn die tatsächlich und rechtlich gegebene Möglichkeit einer Verbauung nur wegen des gegenständlichen Straßenbauprojektes und seiner vorbereitenden Maßnahmen, insbesondere die diesbezüglich verfügte Bausperre nicht effektuiert werden konnte, ist die enteignete Grundfläche in ihrer Gesamtheit nicht nur auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Verwendung als Grünland im Zeitpunkt der Enteignung zu bewerten.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 630/80
    Entscheidungstext OGH 21.10.1980 5 Ob 630/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0053599

Dokumentnummer

JJR_19801021_OGH0002_0050OB00630_8000000_001