Rechtssatz RS0053735
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053735
Entscheidungsdatum
10.09.1985
Rechtssatz
Es kann dahingestellt bleiben, ob immer dann, wenn ein Unfall auch auf die dem Arbeitnehmer erkennbare übermäßige Beanspruchung des um seinen Arbeitsplatz besorgten Kraftfahrers zurückzuführen ist, den Arbeitgeber nur ein gleichteiliges Mitverschulden am Unfall angelastet werden kann. Insoweit kommt es auf die näheren Umstände des Einzelfalles an. Der Kraftfahrer hätte in seinem durch Übermüdung besonders unfallgefährdeten Zustand die, noch zu bewältigende Fahrt selbst dann nicht fortsetzen dürfen, wenn dadurch die zeitgerechte Erfüllung des Transportauftrages nicht möglich gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0053735
Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00086_8500000_001