Rechtssatz RS0053736
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053736
Entscheidungsdatum
31.05.1994
Rechtssatz
Die "Leerkassettenvergütung", mit der nichts anderes als die Abgeltung von Ansprüchen der Urheber und Leistungsschutzberechtigten unter Einschränkung einer bis dahin bestehenden freien Werknutzung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch eingeführt wurde, ist eine typische Regelung des Urheberrechts, weil das UrhG gerade davon ausgeht, daß die Urheber und Leistungsschutzberechtigten an den wirtschaftlichen Ergebnissen ihres Schaffens - unter mittelbarer Erfassung des Endverbrauchers - angemessen beteiligt werden sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053736
Dokumentnummer
JJR_19940531_OGH0002_0040OB00019_9400000_003