Rechtssatz RS0053857
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053857
Entscheidungsdatum
19.06.1991
Norm
B-VG Art140
HbG §18 Abs6
Rechtssatz
Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des im HbG normierten besonderen Kündigungsschutzes, da ein Hausbesorger mit Dienstwohnung bezüglich der Wohnmöglichkeit ähnlich schutzbedürftig ist wie ein den Kündigungsschutz nach dem MRG genießender Mieter, so daß aus diesem Gesichtspunkt die Einschränkung der freien Kündbarkeit sachlich gerechtfertigt erscheint.
Schlagworte
SW: Arbeitswohnung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0053857
Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00128_9100000_001