Rechtssatz RS0053960
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053960
Entscheidungsdatum
17.03.1982
Rechtssatz
Ein drittfinanziertes Abzahlungsgeschäft, das in der Bundesrepublik Deutschland als "B - Geschäft" bezeichnet wird, fällt gemäß § 6 dAbzG unter den Schutz dieses Gesetzes. Da dieses keine besonderen Verjährungsvorschriften enthält, ist die Frage der Verjährung nach den §§ 195 f BGB zu lösen.Ein drittfinanziertes Abzahlungsgeschäft, das in der Bundesrepublik Deutschland als "B - Geschäft" bezeichnet wird, fällt gemäß Paragraph 6, dAbzG unter den Schutz dieses Gesetzes. Da dieses keine besonderen Verjährungsvorschriften enthält, ist die Frage der Verjährung nach den Paragraphen 195, f BGB zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0053960
Dokumentnummer
JJR_19820317_OGH0002_0010OB00770_8100000_002