Rechtssatz RS0054095
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054095
Entscheidungsdatum
10.11.1977
Rechtssatz
Voraussetzung für ein Zurückbehaltungsrecht ist, daß der Vertragspartner noch beim Vertrag stehen bleibt. Wurde der Vertrag bereits aufgelöst, kann eine Zurückbehaltung wegen fälliger Gegenansprüche oder einer zu bewirkenden Gegenleistung nicht mehr in Frage kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054095
Dokumentnummer
JJR_19771110_OGH0002_0070OB00689_7700000_007