Rechtssatz RS0054124
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054124
Geschäftszahl
16Os6/91 (16Os7/91)
Entscheidungsdatum
05.04.1991
Rechtssatz
Die Stellung eines Unternehmers als Betroffener kann auch durch die Verwendung von Daten seiner (primär davon betroffenen) Mitarbeiter begründet werden, die Rückschlüsse auf seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse (und damit auf seine Privatsphäre) zulassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0054124
Dokumentnummer
JJR_19910405_OGH0002_0160OS00006_9100000_001