Rechtssatz RS0054139
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054139
Entscheidungsdatum
22.01.1990
Rechtssatz
Auch für das Kartellobergericht besteht die Möglichkeit, gesetzliche Bestimmungen, die es im konkreten Fall anzuwenden hat und gegen die es verfassungsrechtliche Bedenken hegt, beim VfGH anzufechten. Beim Kartellobergericht handelt es sich nämlich um ein Gericht zweiter Instanz, weshalb die Voraussetzungen des Art 89 Abs 2 B-VG gegeben sind.Auch für das Kartellobergericht besteht die Möglichkeit, gesetzliche Bestimmungen, die es im konkreten Fall anzuwenden hat und gegen die es verfassungsrechtliche Bedenken hegt, beim VfGH anzufechten. Beim Kartellobergericht handelt es sich nämlich um ein Gericht zweiter Instanz, weshalb die Voraussetzungen des Artikel 89, Absatz 2, B-VG gegeben sind.
Entscheidungstexte
- Okt 2/89
Entscheidungstext OGH 20.09.1989 Okt 2/89
Veröff: ÖBl 1989,183 = RdW 1989,391
- Okt 3/89
Entscheidungstext OGH 20.09.1989 Okt 3/89
- Okt 4/89
Entscheidungstext OGH 22.01.1990 Okt 4/89
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0054139
Dokumentnummer
JJR_19890920_OGH0002_000OKT00002_8900000_003