Rechtssatz RS0054141
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054141
Entscheidungsdatum
03.06.1980
Rechtssatz
Beschädigt ein Straßenwärter, der als Lastkraftwagenfahrer verwendet wird, einen Überkopfwegweiser mit dem Kran des Lastkraftwagens, weil er den Überkopfwegweise ohne anzuhalten passierte und sich nur durch Öffnen der Fahrzeugtüre und Hinausbeugen Überzeugte, ob er ungehindert durchfahren könne, liegt leichte Fahrlässigkeit vor, die sich im Hinblick auf die geringe Erfahrung des Dienstnehmers einer entschuldbaren Fehlleistung nähert.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Auto
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0054141
Dokumentnummer
JJR_19800603_OGH0002_0040OB00063_8000000_003