Rechtssatz RS0054161
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054161
Entscheidungsdatum
29.03.1984
Norm
code civil Frankreich Art1690
Rechtssatz
Zur Wirkung gegen Dritte, insbesondere gegen den Schuldner bedarf es einer förmlichen Signifikation oder einer qualifizierten Annahmeerklärung. Für die - auch vom Neugläubiger bewirkbare - "signification" muß ein nach dem Recht des Wohnortes des Schuldners entsprechender Vorgang hinreichen, wenn die "signification" außerhalb des französischen Rechtsbereiches zu erfolgen hat. Die Klagezustellung genügt diesen Erfordernissen der Publizität.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0054161
Dokumentnummer
JJR_19840329_OGH0002_0060OB00661_8300000_002